Die
Lieferungen, Leistungen und Angebote von Compicheck erfolgen ausschliesslich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der
Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen
Einkaufsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen,
wird bereits hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§2
Angebot und Vertragsschluss
1.
Die Angebote von Compicheck in Preislisten und
Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind
für Compicheck erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
Auftragsbestätigungen werden auf ausdrücklichen Wunsch
erstellt.
2.
Die
Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen,
Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Näherungswerte
zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften
dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet.
3.
Überschreitet
ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind
wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
§3
Preise
1.
Massgebend
sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese
werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert.
Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am
Liefertag.
2.
Die
Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich
Transportkosten,
3.
Wir unterstehen (noch) nicht der MwSt. Pflicht.
§4
Liefer- und Leistungszeit
1.
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch
Compicheck steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Belieferung von Compicheck durch Zulieferanten und Hersteller.
§5
Annahmeverzug
1.
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten
Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder
erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Compicheck
die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Compicheck ist berechtigt,
als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten
Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens
vom Käufer zu fordern.
§6
Lieferung
1.
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort
bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen
nach Warenerhalt der Compicheck und dem Frachtführer schriftlich
angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung,
Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort
nach Eingang der Warensendung anzumelden.
§7
Gefahrenübergang
1.
Die
Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an
die den Transport ausführende Person übergeben worden
ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert
oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft
auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme
der Transportkosten durch Compicheck hat keinen Einfluss auf den
Gefahrenübergang.
§8
Gewährleistung
1.
Compicheck
gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und
Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Massgabe
der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
2.
Die
Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere
Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet,
die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt
jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen
ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung,
Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie
das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche
Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen
keine Gewährleistungsrechte aus.
3.
Eine
Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
4.
Gewährleistungsansprüche
gegen Compicheck stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und
sind nicht abtretbar.
5.
Es
wird immer eine Reparatur des Artikels angestrebt und wird nicht
Automatisch gegen ein neuer Artikel ersetzt. (ein Computer besteht
aus mehreren Artikel)
§9
Retouren
1.
Für
Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit
ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung
und in der Original-Verpackung, mit der das Gerät geliefert
wurde, an Compicheck zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert
wird. Die Geräte müssen frei eintreffen. Durch den Austausch
von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen
Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt
sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten
Lieferungsgegenstände.
2.
Der
Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte
dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die
ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei
Reparatureingriffen verloren gehen können.
§10
Eigentumsvorbehalt
1.
Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
von Compicheck, diese ist berechtigt, einen Eintrag ins Eigentumsvorbehaltsregister
vorzunehmen.
2.
Reklamationen
werden nur schriftlich innert 8 Tage nach der Lieferung anerkannt,
ansonsten gilt die Leistung/Ware als akzeptiert.
§11
Zahlung
1.
Die
Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, Bar oder innert
10 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die
Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des
Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2.
Reklamationen
werden nur schriftlich innert 8 Tage nach der Lieferung anerkannt,
ansonsten gilt die Leistung/Ware als akzeptiert.
3.
Gerät
der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 7% zu berechnen. Während
der Dauer des Verzuges ist Compicheck auch jederzeit berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen
und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
4.
Alle
Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug
gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag
schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt
werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers
zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit
eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen
sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten
oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
§12
Haftungsbeschränkung
1.
Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung,
aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung,
sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden
aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
2.
Ebenfalls
wird jede Haftung für verlorene Daten abgelehnt.
§13
Urheberrechte
/ Software-Gewährleistung
1.
Soweit
Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer
allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen,
d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen.
Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen
ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages
des Herstellers. Für Folgeschäden aus der Verwendung der
Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
§14
Datenschutz
1.
Compicheck
ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen
oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer,
gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen,
im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
§15
Gerichtsstand
1.
CH
8050 Zürich ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht
dem schweizerischen Recht.